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BayObLG, 16.07.1982 - RReg. 2 St 149/82 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1983, 949 (Ls.)
- MDR 1983, 72
- BayObLGSt 1982, 92
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Düsseldorf, 09.03.1993 - 5 Ss 397/92 Zwar können nach dem erstinstanzlichen Urteil bekanntgewordene Teilakte einer fortgesetzten Tat auch noch in der Berufungsinstanz einbezogen werden (…vgl. BGH, GA 1970, 84; BayObLG, VRS 63, 278;… Gollwitzer in Loewe-Rosenberg, StPO , 24. Aufl., § 264 Rdnr. 33 ff und § 331 Rdnr. 15;… Hürxthal in KK, StPO , 2. Aufl., § 264 Rdnr. 19;… Kleinknecht/Meyer, StPO , 40. Aufl., § 331 Rdnr. 10).
- BayObLG, 07.05.1991 - RReg. 4 St 204/90 Wenn die zugelassene Anklage nur wegen eines als selbständige Handlung angesehenen Teilakts erhoben worden ist, in der Hauptverhandlung aber zutage tritt, dass es sich um einen Teilakt einer fortgesetzten Tat handelt, ist Gegenstand der Urteilsfindung die fortgesetzte Tat (BayObLGSt 1982, 92 = NJW 1983, 949 [nur Ls.]; KK/Hürxthal StPO 2.Aufl. § 264 Rn.19).